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Rechtsgebiet

Grundstücks- und Immobilienrecht in Hameln

Kaufverträge, Rechte im Grundbuch, Mängel und Wohnungseigentum – Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Thomas Kock.

Kurz erklärt

Rechtsanwalt Thomas Kock berät in der Kanzlei Kock & Kollegen, Gröninger Straße 12 in Hameln, zum Grundstücks- und Immobilienrecht: Prüfung von Kaufverträgen, Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht und Vorkaufsrecht, Mängel nach dem Kauf sowie Wohnungseigentum. Er ist seit 1985 Rechtsanwalt. Termine vereinbaren Sie unter 05151 7099 oder info@kanzlei-kock.de.
5 %Grunderwerbsteuer in Niedersachsen auf den Kaufpreis
§ 311b BGBGrundstückskaufverträge müssen notariell beurkundet werden
5 JahreVerjährung von Mängelansprüchen bei Bauwerken (§ 438 BGB), sofern nicht wirksam ausgeschlossen
1 MonatFrist für die Anfechtung von WEG-Beschlüssen (§ 45 WEG)

Wobei wir helfen

  • Prüfung eines Kaufvertragsentwurfs vor dem Notartermin
  • Mängel am Haus oder an der Wohnung nach dem Kauf
  • Wohnrecht, Nießbrauch oder Wegerecht vereinbaren oder löschen lassen
  • Übertragung einer Immobilie auf Kinder oder Angehörige
  • Streit über Grundstücksgrenzen, Überbau oder Grenzbepflanzung mit Nachbarn
  • Vorkaufsrecht, Vormerkung und Grundbucheintragungen verstehen
  • Teilungserklärung und Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Rückabwicklung oder Rücktritt vom Immobilienkauf

Wie läuft ein Grundstückskauf rechtlich ab?

Jeder Vertrag über den Kauf oder die Schenkung eines Grundstücks muss notariell beurkundet werden. Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch, nicht schon mit der Unterschrift beim Notar.

Nach § 311b Abs. 1 BGB bedarf jeder Vertrag, mit dem sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. Das gilt für Kaufverträge ebenso wie für Schenkungen, Tauschverträge und die Übertragung von Wohnungseigentum. Ein nur privatschriftlich unterschriebener Vertrag ist formnichtig.

Der Eigentumswechsel selbst erfolgt in zwei Schritten: Käufer und Verkäufer erklären vor dem Notar die Einigung über den Eigentumsübergang, die sogenannte Auflassung (§ 925 BGB). Wirksam wird der Wechsel erst mit der Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). Damit der Käufer in der Zwischenzeit geschützt ist, wird in der Regel eine Auflassungsvormerkung eingetragen (§ 883 BGB). Sie sichert den Anspruch auf Übertragung gegen spätere Verfügungen des Verkäufers.

Typische Punkte, die vor der Beurkundung geklärt sein sollten:

  • Kaufpreisfälligkeit: Zahlung erst, wenn Vormerkung eingetragen ist und Genehmigungen sowie Löschungsunterlagen für Altbelastungen vorliegen.
  • Beschaffenheit und Mängel: Was ist ausdrücklich vereinbart, was ist von der Haftung ausgeschlossen?
  • Übergabe, Nutzen und Lasten: Ab wann trägt der Käufer Grundsteuer, Versicherungen und Risiken?
  • Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs: Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte, Grundschulden.
  • Mitverkaufte Gegenstände: Einbauküche oder Inventar können gesondert ausgewiesen werden.

Neben dem Kaufpreis fällt in Niedersachsen Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % an. Wird ein Makler eingeschaltet und ist der Käufer Verbraucher, gilt beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses: Ist der Makler für beide Seiten tätig, dürfen Käufer und Verkäufer nur zu gleichen Teilen zur Provision verpflichtet werden (§ 656c BGB).

Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht und Vorkaufsrecht

Rechte an einem Grundstück können auch Personen zustehen, die nicht Eigentümer sind. Solche dinglichen Rechte werden im Grundbuch eingetragen und wirken auch gegenüber späteren Erwerbern.

Die wichtigsten Rechte in der Praxis:

  • Nießbrauch (§ 1030 BGB): Der Berechtigte darf das Grundstück umfassend nutzen und die Erträge ziehen, also selbst wohnen oder vermieten. Häufig wird er bei der Übertragung einer Immobilie auf die Kinder für die Eltern vorbehalten.
  • Wohnungsrecht (§ 1093 BGB): Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Es ist enger als der Nießbrauch; eine Vermietung ist ohne Gestattung nicht erlaubt.
  • Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB): etwa ein Wege- oder Leitungsrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Nachbargrundstücks.
  • Dingliches Vorkaufsrecht (§ 1094 BGB): Der Berechtigte kann in einen Kaufvertrag mit einem Dritten zu denselben Bedingungen eintreten. Daneben bestehen gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde nach § 24 BauGB.
  • Grundschuld: dient meist der Absicherung eines Bankdarlehens und wird nach Rückzahlung nicht automatisch gelöscht; dafür ist eine Löschungsbewilligung der Bank erforderlich.

Bei der Gestaltung kommt es auf die Einzelheiten an: Wer trägt Instandhaltung und Nebenkosten? Was gilt bei einem Umzug ins Pflegeheim? Soll das Recht bei einem Verkauf bestehen bleiben? Auch die Löschung alter, nicht mehr genutzter Rechte ist häufig ein Anliegen, zum Beispiel vor einem Verkauf.

Mängel nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung

Ob Sie nach dem Kauf Rechte wegen Mängeln haben, hängt vor allem vom Kaufvertrag ab. Bei gebrauchten Immobilien wird die Haftung meist ausgeschlossen; der Ausschluss greift aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit garantiert hat.

Ist eine Immobilie bei Übergabe mangelhaft, kann der Käufer nach § 437 BGB Nacherfüllung verlangen, den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Die Ansprüche verjähren bei einem Bauwerk in fünf Jahren, im Übrigen in zwei Jahren ab Übergabe (§ 438 BGB).

In Kaufverträgen über gebrauchte Häuser und Wohnungen wird die Haftung für Sachmängel üblicherweise ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss gilt nach § 444 BGB jedoch nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Typische Streitfälle sind feuchte Keller, Schädlingsbefall, nicht genehmigte Ausbauten oder falsche Angaben zur Wohnfläche.

Wichtig für Käufer:

  • Mängel sofort dokumentieren (Fotos, Datum, Zeugen) und nichts beseitigen, bevor die Beweise gesichert sind.
  • Exposé, Anzeigen und E-Mails aufbewahren – sie können Angaben zur Beschaffenheit belegen.
  • Fristen im Blick behalten; ein selbständiges Beweisverfahren beim Gericht kann die Verjährung hemmen.

Bei Neubauten vom Bauträger gelten werkvertragliche Regeln; dazu informiert die Seite Bau- und Architektenrecht.

Wohnungseigentum: Teilungserklärung und Eigentümergemeinschaft

Wohnungseigentum entsteht durch eine Teilungserklärung oder einen Teilungsvertrag und ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können nur innerhalb eines Monats gerichtlich angefochten werden.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum wie Dach, Fundament oder Treppenhaus (§ 1 WEG). Der Eigentümer eines Hauses kann es durch eine Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt in Wohnungseigentum aufteilen (§ 8 WEG). Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung legen fest, wer welche Räume nutzt, wie Kosten verteilt werden und wofür Sondernutzungsrechte bestehen, etwa an Gartenflächen oder Stellplätzen.

Wer mit einem Beschluss der Eigentümerversammlung nicht einverstanden ist, muss schnell handeln: Die Anfechtungsklage ist innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung zu erheben und innerhalb von zwei Monaten zu begründen (§ 45 WEG). Sie richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Für Streitigkeiten nach dem WEG ist unabhängig vom Streitwert das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Thomas Kock berät Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften zu Teilungserklärungen, Beschlüssen, Kostenverteilung und baulichen Veränderungen. Fragen rund um vermietete Eigentumswohnungen behandelt die Seite Mietrecht.

Nachbarrecht und Übertragung an die nächste Generation

Grenzabstände für Pflanzen und Bauten richten sich in Hameln nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz. Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten ist eine notariell zu beurkundende Schenkung, die erbrechtliche und steuerliche Folgen hat.

Streit unter Nachbarn entsteht häufig über Hecken und Bäume an der Grenze, Überbau, Zufahrten oder Leitungen. Neben den Regeln des BGB (zum Beispiel § 906 BGB zu Immissionen und § 912 BGB zum Überbau) gilt in Niedersachsen das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) mit Vorgaben etwa zu Grenzabständen von Anpflanzungen. Bevor ein Gericht angerufen wird, lohnt oft eine sachliche Klärung mit dem Nachbarn.

Viele Eigentümer möchten ihr Haus noch zu Lebzeiten an Kinder übergeben. Dabei stellen sich Fragen wie:

  • Soll ein Nießbrauch oder Wohnungsrecht vorbehalten werden?
  • Wie werden Geschwister gleichgestellt, und was gilt für den Pflichtteil?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann die Schenkung zurückgefordert werden, etwa bei Verkauf oder Vorversterben des Kindes?
  • Welche schenkungsteuerlichen Freibeträge sind zu beachten (hier ist zusätzlich steuerlicher Rat einzuholen)?

Erbrechtliche Zusammenhänge erläutert die Seite Erbrecht.

So läuft es ab

Ihr Weg zur Lösung.

  1. Termin vereinbarenSie melden sich telefonisch unter 05151 7099 oder per E-Mail und schildern kurz Ihr Anliegen. Bei laufenden Fristen, etwa einer WEG-Anfechtung, weisen Sie bitte gleich darauf hin.
  2. Unterlagen sichtenVertragsentwurf, Grundbuchauszug und Schriftverkehr werden vorab oder im Termin geprüft, damit das Gespräch auf die entscheidenden Punkte zielt.
  3. ErstgesprächRechtsanwalt Thomas Kock erläutert Ihnen die Rechtslage, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten und bespricht die zu erwartenden Kosten.
  4. VorgehenJe nach Anliegen folgen Änderungsvorschläge zum Vertrag, Schreiben an die Gegenseite, Verhandlungen oder – wenn nötig – ein gerichtliches Verfahren.

Bitte mitbringen

  • Kaufvertragsentwurf oder notarieller Vertrag
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Exposé, Anzeigen und Korrespondenz mit Verkäufer oder Makler
  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum)
  • Fotos und Gutachten zu Mängeln
  • Lageplan, Baugenehmigungen und Energieausweis, soweit vorhanden
  • Bestehende Darlehens- und Grundschuldunterlagen

Kosten

Was kostet die Beratung?

Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt im Immobilienrecht meist vom Gegenstandswert ab, also etwa vom Kaufpreis oder vom Wert des Rechts. Für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern beträgt die Gebühr nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für umfangreichere Beratungen kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden; die Kosten werden vorab besprochen.

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Vertrag ab; Streitigkeiten rund um Erwerb und Bebauung von Grundstücken sind häufig ausgeschlossen, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für das selbst genutzte Objekt dagegen oft versichert. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe (Antrag beim Amtsgericht Hameln) oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sind davon getrennt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Vor Ort

Zuständigkeit in Hameln und Umgebung

Grundstücke in Hameln und im Landkreis Hameln-Pyrmont – in Bad Pyrmont, Bad Münder, Hessisch Oldendorf, Aerzen, Emmerthal, Coppenbrügge und Salzhemmendorf – liegen im Bezirk des Amtsgerichts Hameln. Dort wird auch das Grundbuch geführt. Das Amtsgericht Hameln ist außerdem für WEG-Streitigkeiten sowie seit dem 1. Januar 2026 für Zivilstreitigkeiten bis einschließlich 10.000 € zuständig. Bei höheren Streitwerten entscheidet in erster Instanz das Landgericht Hannover, im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Celle.

Bodenrichtwerte für die Region veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hameln-Hannover. Die Kanzlei Kock & Kollegen befindet sich in der Gröninger Straße 12 in der Hamelner Innenstadt und ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

Notare im Haus

Grundstückskaufverträge, Schenkungen, Grundschulden und Teilungserklärungen werden von den Notaren der Kanzlei, Thomas Kock und Stefan Kock, beurkundet – mehr dazu auf der Seite Notare: Grundstücks- und Immobilienverträge. Wichtig ist die Trennung der Rollen: Als Notar handelt Thomas Kock unparteiisch für alle Beteiligten. In einer Angelegenheit, in der er oder sein Sozius als Notar tätig war, ist eine anwaltliche Vertretung einer Seite ausgeschlossen (§ 45 BRAO, § 3 BeurkG). Möchten Sie einen Vertrag, den ein anderer Notar entworfen hat, einseitig anwaltlich prüfen lassen, ist das möglich.

Verwandte Themen: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Bau- und Architektenrecht. Termine über die Seite Kontakt.

Ihr Ansprechpartner

Inhalt geprüft von Thomas Kock · Stand: 10/2026

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Grundstücks- und Immobilienrecht.

Muss ein Grundstückskaufvertrag immer zum Notar?

Ja, jeder Vertrag über den Kauf, Verkauf oder die Schenkung eines Grundstücks muss nach § 311b Abs. 1 BGB notariell beurkundet werden. Ohne Beurkundung ist der Vertrag formnichtig. Der Notar belehrt beide Seiten unparteiisch. Wer zusätzlich eine einseitige Interessenvertretung wünscht, kann den Entwurf vorab von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, der nicht als Notar an demselben Vertrag mitwirkt.

Ab wann bin ich Eigentümer der gekauften Immobilie?

Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch, nicht mit der Unterschrift beim Notar. Zwischen Beurkundung und Umschreibung vergehen oft mehrere Wochen bis Monate, weil zum Beispiel die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer vorliegen muss. Bis dahin schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer.

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Der Nießbrauch erlaubt es, die gesamte Immobilie zu nutzen und die Erträge zu ziehen, also auch zu vermieten. Das Wohnungsrecht berechtigt dagegen nur, bestimmte Räume selbst zu bewohnen. Welches Recht passt, hängt davon ab, ob Mieteinnahmen gesichert werden sollen, wer die Kosten trägt und was bei einem späteren Auszug gelten soll.

Kann ich nach dem Hauskauf trotz Haftungsausschluss Ansprüche wegen Mängeln haben?

Ja, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit garantiert hat, greift der Haftungsausschluss nach § 444 BGB nicht. Das gilt auch, wenn eine im Vertrag ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Entscheidend ist, was der Verkäufer wusste und was beweisbar ist. Dokumentieren Sie Mängel deshalb früh und bewahren Sie Exposé und Schriftverkehr auf.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hameln?

In Niedersachsen und damit auch in Hameln beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 15.000 €. Gesondert ausgewiesenes, angemessen bewertetes Inventar wie eine gebrauchte Einbauküche gehört grundsätzlich nicht zur Bemessungsgrundlage. Schenkungen innerhalb der Familie sind häufig von der Grunderwerbsteuer befreit; Einzelheiten klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Wie lange habe ich Zeit, einen Beschluss der Eigentümerversammlung anzufechten?

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden, die Begründung muss innerhalb von zwei Monaten folgen (§ 45 WEG). Die Frist läuft ab dem Tag der Versammlung, nicht ab Zugang des Protokolls. Wer zweifelt, sollte daher unmittelbar nach der Versammlung rechtlichen Rat einholen.

Was kann ich tun, wenn die Hecke des Nachbarn zu nah an der Grenze steht?

Sie können unter Umständen verlangen, dass die Hecke zurückgeschnitten oder beseitigt wird; maßgeblich sind die Grenzabstände des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes. Diese Ansprüche können nach einer bestimmten Zeit ausgeschlossen sein. Sinnvoll ist zunächst ein sachliches Gespräch mit dem Nachbarn. Ob und welche Ansprüche bestehen, hängt von Höhe, Abstand und Alter der Bepflanzung ab.

Kann ich mein Haus jetzt schon an meine Kinder übertragen und trotzdem darin wohnen bleiben?

Ja, das ist möglich, indem Sie sich bei der Übertragung ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch vorbehalten. Die Übertragung muss notariell beurkundet werden. Zu klären sind außerdem Rückforderungsrechte, die Gleichstellung von Geschwistern, Pflichtteilsfolgen und steuerliche Fragen. Eine Beratung vor dem Notartermin hilft, diese Punkte vollständig zu regeln.

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