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Rechtsgebiet

Handels- und Gesellschaftsrecht in Hameln

Gründung, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterstreit und Unternehmensnachfolge – Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Thomas Kock.

Kurz erklärt

Rechtsanwalt Thomas Kock berät in der Kanzlei Kock & Kollegen, Gröninger Straße 12 in Hameln, Unternehmer, Selbstständige und Gesellschafter im Handels- und Gesellschaftsrecht: Wahl der Rechtsform, Gesellschaftsverträge, Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Streit unter Gesellschaftern und Handelsgeschäfte. Er ist seit 1985 Rechtsanwalt. Termine unter 05151 7099.
25.000 €Mindeststammkapital einer GmbH (§ 5 GmbHG)
3 WochenHöchstfrist für den Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit (§ 15a InsO)
3 MonateFrist für die Anfechtung von Beschlüssen einer OHG oder KG (§ 112 HGB)
1.1.2024Seit diesem Tag gilt das reformierte Personengesellschaftsrecht mit Gesellschaftsregister für die GbR

Wobei wir helfen

  • Wahl der passenden Rechtsform für ein Unternehmen oder eine Praxis
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung entwerfen oder überarbeiten
  • Eintritt, Austritt oder Ausschluss eines Gesellschafters, Abfindung
  • Streit unter Gesellschaftern und Anfechtung von Beschlüssen
  • Rechte und Pflichten von Geschäftsführern
  • Unternehmensnachfolge und Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Handelsgeschäfte: Mängelrüge, Handelsvertreter, Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Folgen der GbR-Reform: Gesellschaftsregister und Haftung

Welche Rechtsform passt: GbR, OHG, KG, GmbH oder UG?

Die Rechtsform entscheidet vor allem über Haftung, Gründungsaufwand und Formvorschriften. Bei GbR, OHG und den Komplementären einer KG haften die Gesellschafter persönlich, bei GmbH und UG grundsätzlich nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen.

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): entsteht bereits durch einen formfreien Vertrag, etwa unter Freiberuflern oder für ein gemeinsames Immobilienprojekt. Seit dem 1. Januar 2024 (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) ist die nach außen auftretende GbR selbst rechtsfähig (§ 705 BGB) und kann sich in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen (§ 707 BGB). Für den Erwerb von Grundstücken ist die Eintragung als eGbR praktisch Voraussetzung. Die Gesellschafter haften persönlich (§ 721 BGB).
  • OHG und KG: Personenhandelsgesellschaften für ein Handelsgewerbe, Eintragung im Handelsregister. In der KG haften die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme.
  • GmbH: Mindeststammkapital 25.000 € (§ 5 GmbHG); vor der Anmeldung muss mindestens die Hälfte davon, also 12.500 €, eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form (§ 2 GmbHG).
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): eine GmbH mit geringerem Stammkapital ab 1 €; ein Viertel des Jahresüberschusses ist in eine Rücklage einzustellen, bis 25.000 € erreicht sind (§ 5a GmbHG).

Neben der Haftung spielen Steuern, Buchführungs- und Publizitätspflichten, die Aufnahme weiterer Gesellschafter und die spätere Nachfolge eine Rolle. Steuerliche Fragen klären Sie zusätzlich mit Ihrem Steuerberater; die Kanzlei stimmt sich auf Wunsch mit ihm ab.

Was gehört in einen Gesellschaftsvertrag?

Das Gesetz regelt vieles nur lückenhaft oder unpassend für den Einzelfall. Ein durchdachter Gesellschaftsvertrag legt vorher fest, wie entschieden wird, wie Gewinne verteilt werden und was beim Ausscheiden eines Gesellschafters gilt.

Wichtige Regelungspunkte sind:

  • Geschäftsführung und Vertretung, zustimmungspflichtige Geschäfte
  • Stimmrechte, Mehrheiten und Form der Gesellschafterversammlung
  • Gewinnverteilung, Entnahmen und Rücklagen
  • Kündigung, Ausschluss und Einziehung von Anteilen (bei der GmbH § 34 GmbHG)
  • Höhe und Auszahlung der Abfindung ausscheidender Gesellschafter
  • Vererbung und Übertragung von Anteilen, Vorkaufsrechte
  • Wettbewerbsverbote und Schiedsklauseln

Fehlen solche Regeln, gilt das gesetzliche Modell. Bei der GbR führt beispielsweise der Tod eines Gesellschafters seit 2024 grundsätzlich nicht mehr zur Auflösung, sondern zu seinem Ausscheiden (§ 723 BGB); die Erben erhalten dann einen Abfindungsanspruch. Ob das gewollt ist, sollte jede Gesellschaft für sich prüfen. Ältere GbR-Verträge aus der Zeit vor der Reform sollten daher durchgesehen werden.

Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und die Verpflichtung dazu müssen notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG).

Streit unter Gesellschaftern und Beschlussanfechtung

Bei Streit unter Gesellschaftern kommt es oft auf kurze Fristen an. Beschlüsse einer OHG oder KG sind innerhalb von drei Monaten anzufechten; für GmbH-Beschlüsse gilt nach der Rechtsprechung als Leitbild die Monatsfrist des Aktienrechts.

Typische Konflikte betreffen die Abberufung eines Geschäftsführers, Gewinnverteilung, Informationsrechte, den Ausschluss eines Gesellschafters oder die Bewertung seines Anteils. Seit 2024 enthält das HGB für OHG und KG ein eigenes Beschlussmängelrecht: Die Anfechtungsklage ist innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des Beschlusses zu erheben (§ 112 HGB); der Gesellschaftsvertrag kann die Frist verkürzen, aber nicht unter einen Monat. Bei der GmbH orientieren sich die Gerichte an der Monatsfrist des § 246 AktG, sofern die Satzung nichts anderes regelt.

Gesellschafter einer GmbH haben ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht (§ 51a GmbHG). Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden: Häufig lassen sich Ausscheiden und Abfindung in einer Vereinbarung regeln, die beiden Seiten Planungssicherheit gibt.

Ziel der Beratung ist zunächst, die Rechtslage und die eigenen Handlungsmöglichkeiten zu klären. Kommt es zum Prozess, verhandeln Handelssachen auf Antrag vor der Kammer für Handelssachen beim Landgericht Hannover.

Pflichten von Geschäftsführern und Kaufleuten

Kaufleute unterliegen dem Handelsgesetzbuch, das strengere Regeln als das BGB vorsieht. Geschäftsführer einer GmbH haften der Gesellschaft für Pflichtverletzungen und müssen bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb von höchstens drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen.

Wichtige Handelsrechtliche Regeln im Alltag:

  • Mängelrüge: Beim beiderseitigen Handelskauf muss der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel unverzüglich rügen; sonst gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
  • Schweigen auf ein Angebot: Unter Kaufleuten kann Schweigen in bestimmten Fällen als Annahme gelten (§ 362 HGB).
  • Handelsvertreter: Nach Vertragsende kann ein Ausgleichsanspruch bestehen, der innerhalb eines Jahres geltend zu machen ist (§ 89b HGB).
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Auch gegenüber Unternehmern unterliegen sie einer Inhaltskontrolle (§ 307 BGB).

Geschäftsführer einer GmbH müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden und haften bei Verletzung ihrer Pflichten (§ 43 GmbHG). Bei Zahlungsunfähigkeit ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen, bei Überschuldung spätestens innerhalb von sechs Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Danach geleistete Zahlungen können zur persönlichen Haftung führen (§ 15b InsO). Fragen zum Anstellungsvertrag des Geschäftsführers berühren oft auch das Arbeitsrecht.

Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln

Eine Nachfolgeregelung verbindet Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht. Gesellschaftsvertrag, Testament und gegebenenfalls Ehevertrag sollten aufeinander abgestimmt sein, damit Anteile an die vorgesehenen Personen gehen.

Ob ein Anteil vererblich ist und wer Nachfolger werden kann, regelt in erster Linie der Gesellschaftsvertrag. Ein Testament kann diese Vorgaben nicht überspielen. Umgekehrt helfen Nachfolgeklauseln wenig, wenn das Testament fehlt oder etwas anderes vorsieht. Zu bedenken sind außerdem Pflichtteilsansprüche weichender Erben und güterrechtliche Ansprüche bei einer Scheidung.

Übertragungen zu Lebzeiten – etwa die schrittweise Abgabe von Anteilen an Kinder, gegebenenfalls mit Nießbrauchsvorbehalt – bedürfen einer sorgfältigen Gestaltung, auch mit Blick auf Schenkung- und Ertragsteuer. Weitere Informationen bieten die Seiten Erbrecht und Familienrecht.

So läuft es ab

Ihr Weg zur Lösung.

  1. Termin vereinbarenSie schildern Ihr Anliegen telefonisch unter 05151 7099 oder per E-Mail an info@kanzlei-kock.de. Laufende Fristen, etwa für eine Beschlussanfechtung, nennen Sie bitte gleich.
  2. Unterlagen sichtenGesellschaftsvertrag, Registerauszug und Beschlüsse werden vorab geprüft, damit das Gespräch zielgerichtet ist.
  3. ErstgesprächRechtsanwalt Thomas Kock erläutert die Rechtslage, Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken und bespricht mit Ihnen die zu erwartenden Kosten.
  4. UmsetzungEs folgen Vertragsentwürfe, Verhandlungen mit Mitgesellschaftern oder Vertragspartnern, die Abstimmung mit Steuerberater und Notar oder die gerichtliche Durchsetzung.

Bitte mitbringen

  • Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung mit allen Änderungen
  • Aktueller Handelsregister- oder Gesellschaftsregisterauszug
  • Gesellschafterliste (bei der GmbH)
  • Protokolle und Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
  • Jahresabschlüsse der letzten Jahre
  • Relevante Verträge und Korrespondenz (z. B. mit Lieferanten, Handelsvertretern, Mitgesellschaftern)

Kosten

Was kostet die Beratung?

Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt in der Regel vom Gegenstandswert ab, etwa vom Wert eines Geschäftsanteils oder einer Forderung. Gerade bei Vertragsgestaltungen ist eine Vergütungsvereinbarung (z. B. nach Zeitaufwand) üblich; sie wird vor Beginn der Tätigkeit schriftlich getroffen. Für eine erste Beratung von Verbrauchern ist die Gebühr nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt; diese Grenze gilt nicht, wenn Sie als Unternehmer beraten werden.

Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, hängt vom Vertrag ab; gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Notar- und Registerkosten, etwa für eine GmbH-Gründung oder Anteilsübertragung, richten sich gesondert nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Vor Ort

Zuständigkeit in Hameln und Umgebung

Handels- und Gesellschaftsregister für Unternehmen aus Hameln und dem Landkreis Hameln-Pyrmont werden beim Amtsgericht Hannover als Registergericht geführt. Zivilrechtliche Klagen bis einschließlich 10.000 € gehören seit dem 1. Januar 2026 vor das Amtsgericht Hameln, höhere Streitwerte vor das Landgericht Hannover, das für Handelssachen Kammern für Handelssachen bildet. Berufungsgericht ist das Oberlandesgericht Celle.

Die Kanzlei berät Unternehmen und Gesellschafter aus Hameln, Bad Pyrmont, Bad Münder, Hessisch Oldendorf, Aerzen, Emmerthal, Coppenbrügge und Salzhemmendorf. Für Gründungsfragen ist außerdem die IHK Hannover mit ihrer Geschäftsstelle in Hameln bzw. die Handwerkskammer ein Ansprechpartner.

Notare im Haus

Viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge brauchen einen Notar: die Gründung einer GmbH, Satzungsänderungen, die Abtretung von Geschäftsanteilen und Anmeldungen zum Handels- oder Gesellschaftsregister. Diese Beurkundungen und Beglaubigungen übernehmen die Notare Thomas Kock und Stefan Kock – Informationen auf der Seite Notare: Gesellschaftsrecht und Handelsregister. Als Notar handelt Thomas Kock unparteiisch für alle Beteiligten; in derselben Angelegenheit kann er nicht zugleich einen Gesellschafter anwaltlich vertreten (§ 45 BRAO, § 3 BeurkG).

Verwandte Themen: Erbrecht, Vereinsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht. Termine über die Seite Kontakt.

Ihr Ansprechpartner

Inhalt geprüft von Thomas Kock · Stand: 10/2026

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht.

Wie viel Kapital brauche ich für die Gründung einer GmbH?

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 € (§ 5 GmbHG). Vor der Anmeldung zum Handelsregister müssen insgesamt mindestens 12.500 € eingezahlt sein. Alternativ kann eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) schon mit 1 € Stammkapital gegründet werden; sie muss dann jährlich ein Viertel ihres Gewinns in eine Rücklage einstellen, bis 25.000 € erreicht sind.

Muss sich unsere GbR jetzt ins Gesellschaftsregister eintragen lassen?

Eine allgemeine Pflicht zur Eintragung besteht nicht, aber in vielen Fällen ist sie praktisch notwendig. Will eine GbR etwa ein Grundstück erwerben oder sich an einer GmbH beteiligen, muss sie seit dem 1. Januar 2024 im Gesellschaftsregister eingetragen sein. Die Anmeldung erfordert eine notarielle Beglaubigung. Ob sich die Eintragung für Ihre Gesellschaft lohnt, lässt sich im Einzelfall klären.

Hafte ich als GmbH-Gesellschafter persönlich für Schulden der Gesellschaft?

Grundsätzlich nein, für Verbindlichkeiten der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung kann aber entstehen, wenn die Stammeinlage nicht vollständig geleistet ist, wenn Sie persönliche Bürgschaften übernommen haben oder – als Geschäftsführer – bei Pflichtverletzungen und verspätetem Insolvenzantrag. Banken verlangen bei Krediten häufig eine persönliche Bürgschaft.

Was passiert mit meinem Gesellschaftsanteil, wenn ich sterbe?

Das bestimmt in erster Linie der Gesellschaftsvertrag. GmbH-Anteile sind vererblich, die Satzung kann aber eine Einziehung oder Abtretungspflicht vorsehen. Bei der GbR scheidet ein verstorbener Gesellschafter seit 2024 grundsätzlich aus, die Erben erhalten eine Abfindung, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Gesellschaftsvertrag und Testament sollten deshalb aufeinander abgestimmt sein.

Wie schnell muss ich einen mangelhaften Wareneingang rügen?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Beim Handelskauf zwischen Kaufleuten muss der Käufer die Ware nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel sofort anzeigen; versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen (§ 377 HGB). Versäumt er dies, gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche gehen verloren. Feste Tagesfristen nennt das Gesetz nicht.

Kann ein Mitgesellschafter gegen seinen Willen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden?

Ja, aber nur, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht oder ein wichtiger Grund in der Person des Gesellschafters vorliegt. Bei der GmbH geschieht dies meist über eine Einziehung des Anteils nach § 34 GmbHG, die in der Satzung zugelassen sein muss. Der ausgeschlossene Gesellschafter hat in der Regel Anspruch auf eine Abfindung. Formfehler machen Ausschlussbeschlüsse angreifbar.

Wann muss ein GmbH-Geschäftsführer Insolvenz anmelden?

Bei Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach ihrem Eintritt; bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen (§ 15a InsO). Die Fristen sind Höchstfristen und dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn eine Sanierung ernsthaft möglich erscheint. Wer zu spät handelt, riskiert persönliche Haftung für danach geleistete Zahlungen und strafrechtliche Folgen.

Brauche ich für eine GmbH-Gründung einen Notar oder einen Rechtsanwalt?

Einen Notar brauchen Sie in jedem Fall, weil der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss; das ist inzwischen auch per Videoverfahren möglich. Ein Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben. Anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre eigenen Interessen gegenüber Mitgründern gestalten möchten, etwa bei Stimmrechten, Abfindung oder Nachfolge, die über ein Standardmuster hinausgehen.

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