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Barrierefreiheit · BFSG

Erklärung zur Barrierefreiheit

Unsere Website soll für alle Menschen gut nutzbar sein – mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung oder auf dem Smartphone.

Orientiert an WCAG 2.1 AA und EN 301 549.

Stand: 11. Oktober 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website www.kanzlei-kock.de der Kanzlei Kock & Kollegen, Rechtsanwälte und Notare in Hameln. Wir möchten, dass alle Menschen unsere Informationen ohne Hürden nutzen können – unabhängig von Einschränkungen, Alter oder genutzter Technik.

Grundlage

Maßstab für Gestaltung und Programmierung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, und die europäische Norm EN 301 549. Sie bilden die technischen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab, mit dem die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umgesetzt wurde.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist weitgehend mit den Anforderungen vereinbar. Bei der Neugestaltung 2026 wurde Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt. Umgesetzt sind unter anderem:

  • Vergrößern bis 200 % ohne Inhaltsverlust, Darstellung auch auf dem Smartphone
  • Vollständige Bedienung per Tastatur mit gut sichtbarer Fokusmarkierung
  • Sprunglink „Zum Inhalt springen“ und eindeutige Seitenbereiche (Landmarken)
  • Logische Überschriftenstruktur und Brotkrumen-Navigation auf allen Seiten
  • Farbkontraste nach WCAG (mindestens 4,5 : 1 für Text)
  • Alternativtexte für alle informativen Bilder
  • Häufige Fragen als native, für Screenreader verständliche Aufklappelemente
  • Reduzierte Animationen, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ aktiv ist
  • Das Video auf der Startseite ist stumm, enthält keine Informationen, die nicht auch im Text stehen, und lässt sich per Tastatur anhalten
  • Formulare und Datenblätter als getaggte PDFs mit beschrifteten Eingabefeldern

Noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte

  • Rechtstexte (Impressum, Datenschutz) werden über einen externen Dienst bereitgestellt; deren Struktur können wir nur eingeschränkt beeinflussen.
  • Amtliche Formulare wie der Antrag auf Prozesskostenhilfe stammen von der Justiz; ihre Barrierefreiheit liegt nicht in unserer Hand.
  • Ältere Beiträge im Bereich Aktuelles werden schrittweise überarbeitet.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer anderen Form? Dann melden Sie sich bitte – wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Kanzlei Kock & Kollegen
Gröninger Straße 12, 31785 Hameln
Telefon: 05151 7099
E-Mail: info@kanzlei-kock.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie einen Antrag auf ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de (öffnet in neuem Fenster)

Marktüberwachung

Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

Diese Erklärung wurde am 11. Oktober 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.