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Rechtsgebiet

Erbrecht in Hameln

Testament, Pflichtteil und Erbengemeinschaft – Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Thomas Kock.

Kurz erklärt

Rechtsanwalt Thomas Kock berät in der Kanzlei Kock & Kollegen, Gröninger Straße 12 in Hameln, zu Testament und Erbvertrag, gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Erbausschlagung. Er vertritt Erben und Pflichtteilsberechtigte außergerichtlich und vor Gericht. Termine erhalten Sie unter 05151 7099 oder per E-Mail an info@kanzlei-kock.de, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.
6 WochenFrist für die Ausschlagung einer Erbschaft (§ 1944 BGB)
½Höhe des Pflichtteils im Verhältnis zum gesetzlichen Erbteil (§ 2303 BGB)
10 JahreZeitraum, in dem Schenkungen für die Pflichtteilsergänzung zählen (§ 2325 BGB)
3 JahreRegelmäßige Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche (§§ 195, 199 BGB)

Wobei wir helfen

  • Testament oder Erbvertrag gestalten und bestehende Verfügungen überprüfen
  • Gesetzliche Erbfolge und Erbquoten klären
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung geltend machen oder abwehren
  • Erbengemeinschaft verwalten und auseinandersetzen
  • Erbschaft ausschlagen – Fristen und Form einhalten
  • Erbschein beantragen und Testamente auslegen
  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten und vorweggenommene Erbfolge
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?

Hat der Verstorbene kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben die Kinder und der Ehegatte; entferntere Verwandte nur, wenn keine näheren vorhanden sind.

Das Bürgerliche Gesetzbuch teilt die Verwandten in Ordnungen ein (§§ 1924 ff. BGB). Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge, also Kinder, Enkel und Urenkel. Solange ein Verwandter einer vorrangigen Ordnung lebt, sind spätere Ordnungen – etwa Eltern und Geschwister (zweite Ordnung) – ausgeschlossen.

Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner erbt neben den Kindern ein Viertel (§ 1931 BGB). Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich dieser Anteil pauschal um ein weiteres Viertel (§ 1371 Abs. 1 BGB).

Beispiel: Ein verheirateter Mann aus Hameln stirbt ohne Testament und hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder; es galt Zugewinngemeinschaft. Die Ehefrau erbt die Hälfte, jedes Kind ein Viertel. Alle drei bilden eine Erbengemeinschaft.

Nichteheliche Lebenspartner und Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Wer sie bedenken möchte, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag.

Testament und Erbvertrag: Formen und Fallstricke

Ein Testament ist nur wirksam, wenn die gesetzliche Form eingehalten ist. Möglich sind das eigenhändige und das notarielle Testament sowie – für mehrere Personen – das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten und der Erbvertrag.

  • Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB): vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben; Ort und Datum sollen angegeben werden. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam.
  • Öffentliches (notarielles) Testament (§ 2232 BGB): wird vor einem Notar errichtet, amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert.
  • Gemeinschaftliches Testament (§§ 2265 ff. BGB): nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Beim sogenannten Berliner Testament (§ 2269 BGB) setzen sich die Partner gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben nach dem Tod des Längerlebenden. Wechselbezügliche Verfügungen können nach dem Tod des ersten Partners in der Regel nicht mehr geändert werden (§ 2271 BGB).
  • Erbvertrag (§ 2276 BGB): muss notariell beurkundet werden und bindet die Beteiligten stärker als ein Testament.

Häufige Fehler sind unklare Begriffe („vermachen“ statt „vererben“), fehlende Regelungen für den Fall, dass ein Erbe vorverstirbt, und übersehene Pflichtteilsansprüche. Wer ein Testament des Verstorbenen findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB).

Für die Gestaltung ist auch die Erbschaftsteuer zu bedenken: Die persönlichen Freibeträge betragen nach § 16 ErbStG zum Beispiel 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für jedes Kind und 200.000 Euro für Enkel. Steuerliche Einzelfragen stimmen wir bei Bedarf mit Ihrer Steuerberatung ab.

Pflichtteil: Anspruch, Höhe und Fristen

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Berechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten und – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern, sofern sie durch Testament enterbt wurden.

Nach § 2303 BGB erhalten enterbte nahe Angehörige keinen Anteil am Nachlass selbst, sondern einen Zahlungsanspruch gegen die Erben. Im Beispiel oben hätte ein enterbtes Kind einen Pflichtteil von einem Achtel des Nachlasswerts (die Hälfte von einem Viertel).

  • Auskunft: Pflichtteilsberechtigte können von den Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen, auch durch ein notarielles Nachlassverzeichnis (§ 2314 BGB).
  • Pflichtteilsergänzung: Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor dem Tod werden dem Nachlass hinzugerechnet, und zwar abschmelzend um jeweils ein Zehntel pro Jahr (§ 2325 Abs. 3 BGB). Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist nicht vor Auflösung der Ehe.
  • Verjährung: Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der regelmäßigen Frist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von seiner Enterbung erfahren hat (§§ 195, 199 BGB).
  • Entziehung: Nur bei schweren Verfehlungen kann der Pflichtteil entzogen werden (§ 2333 BGB); die Gründe müssen im Testament angegeben werden.

Wir vertreten Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und beraten Erben, wie sie Auskunft erteilen und Forderungen prüfen.

Erbengemeinschaft und Erbschein

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft und können über Nachlassgegenstände nur gemeinsam verfügen. Jeder Miterbe kann grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen.

Der Nachlass gehört den Miterben gemeinschaftlich (§ 2032 BGB). Laufende Verwaltungsmaßnahmen können mit Stimmenmehrheit beschlossen werden (§ 2038 BGB), Verfügungen – etwa der Verkauf eines Hauses – nur gemeinsam (§ 2040 BGB). Jeder Miterbe kann nach § 2042 BGB die Auseinandersetzung verlangen. Gelingt keine Einigung, kann eine Immobilie im Wege der Teilungsversteigerung verwertet werden – das ist oft die wirtschaftlich ungünstigste Lösung. Ziel unserer Beratung ist daher zunächst eine Auseinandersetzungsvereinbarung.

Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht auf Antrag (§ 2353 BGB). Er wird von Banken und Grundbuchämtern häufig verlangt. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vor, genügt dem Grundbuchamt in der Regel dieses (§ 35 GBO).

Erbschaft ausschlagen: sechs Wochen Frist

Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden, nachdem der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung erfahren hat. Das ist vor allem bei einem überschuldeten Nachlass wichtig, denn Erben haften auch für die Schulden des Verstorbenen.

Die Ausschlagungsfrist beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen. Sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB).

Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt – entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form, die ein Notar herstellt (§ 1945 BGB). Schlägt ein Erbe aus, fällt der Anteil an die nächsten Erben, häufig an die eigenen Kinder; diese müssen dann gegebenenfalls ebenfalls ausschlagen.

Ist unklar, ob der Nachlass überschuldet ist, kommen statt der Ausschlagung auch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz in Betracht, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken (§ 1975 BGB).

So läuft es ab

Ihr Weg zur Lösung.

  1. Termin vereinbarenSie rufen uns unter 05151 7099 an oder schreiben an info@kanzlei-kock.de. Bei laufenden Fristen, etwa zur Ausschlagung, nennen Sie bitte das Datum, an dem Sie vom Erbfall erfahren haben.
  2. Unterlagen zusammenstellenSie bringen Testamente, Sterbeurkunde, Schreiben des Nachlassgerichts und Übersichten über das Vermögen mit. So lässt sich die Lage im ersten Gespräch zuverlässig einschätzen.
  3. ErstgesprächRechtsanwalt Thomas Kock prüft mit Ihnen Erbquoten, Ansprüche und Fristen und erläutert die Handlungsmöglichkeiten sowie die voraussichtlichen Kosten.
  4. Vorgehen umsetzenWir entwerfen Ihr Testament, machen Ansprüche gegenüber Miterben oder Erben geltend, verhandeln eine Auseinandersetzung oder vertreten Sie vor Gericht.

Bitte mitbringen

  • Testamente, Erbverträge und Eröffnungsniederschriften des Nachlassgerichts
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Familienstammbuch oder Angaben zu Ehegatten, Kindern und weiteren Angehörigen
  • Ehevertrag oder Angaben zum Güterstand
  • Übersicht über Vermögen und Schulden (Konten, Immobilien, Versicherungen, Darlehen)
  • Grundbuchauszüge zu Immobilien im Nachlass
  • Nachweise über Schenkungen zu Lebzeiten
  • Schriftverkehr mit Miterben, Banken oder dem Nachlassgericht

Kosten

Was kostet die Beratung?

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und in der Regel nach dem Gegenstandswert. Für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern beträgt die Gebühr nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor Beginn der Tätigkeit.

Im Erbrecht hängt der Gegenstandswert vom Wert des Nachlasses oder des geltend gemachten Anspruchs ab; beim Pflichtteil ist es die geforderte Summe. Für die Gestaltung eines Testaments kann eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Rechtsschutzversicherungen decken im Erbrecht häufig nur eine Beratung, nicht aber die weitere Vertretung ab – bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Bei geringem Einkommen kommt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht; den Beratungshilfeschein stellt das Amtsgericht Hameln aus. Für ein Gerichtsverfahren kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden (§§ 114 ff. ZPO).

Vor Ort

Zuständigkeit in Hameln und Umgebung

Nachlassgericht für Erbfälle mit letztem Wohnsitz im Landkreis Hameln-Pyrmont ist das Amtsgericht Hameln. Sein Bezirk umfasst Hameln, Bad Pyrmont, Bad Münder am Deister, Hessisch Oldendorf, Aerzen, Emmerthal, Coppenbrügge und Salzhemmendorf. Dort werden Testamente eröffnet, Erbscheine erteilt und Ausschlagungen entgegengenommen.

Erbrechtliche Klagen, etwa auf Zahlung des Pflichtteils, werden je nach Streitwert vor dem Amtsgericht Hameln oder dem Landgericht Hannover verhandelt; Rechtsmittelgericht ist in der Regel das Oberlandesgericht Celle. Wir beraten Mandantinnen und Mandanten aus Hameln und dem gesamten Landkreis sowie bei Nachlässen mit Bezug zu anderen Orten.

Notare im Haus

Testamente und Erbverträge beurkunden die Notare der Kanzlei, Thomas Kock und Stefan Kock mit Amtssitz in Hameln – mehr dazu unter Testament und Erbvertrag beim Notar. Bitte beachten Sie: Als Notar handelt ein Notar unparteiisch und berät alle Beteiligten neutral. Hat ein Notar der Kanzlei in einer Angelegenheit beurkundet, kann in derselben Sache keine einseitige anwaltliche Vertretung durch die Kanzlei erfolgen (§ 45 BRAO, § 3 BeurkG). Welcher Weg in Ihrem Fall passt, klären wir vorab.

Verwandte Themen: Familienrecht (Ehevertrag, Güterstand), Immobilienrecht (Immobilien im Nachlass, Übertragung zu Lebzeiten) und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beim Notar. Vordrucke finden Sie unter Downloads, unsere Kontaktdaten unter Kontakt.

Ihr Ansprechpartner

Inhalt geprüft von Thomas Kock · Stand: 10/2026

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Erbrecht.

Wie viel beträgt der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben (§ 2303 BGB). Hinterlässt ein verwitweter Vater zwei Kinder und setzt nur eines als Alleinerben ein, beträgt der gesetzliche Erbteil des enterbten Kindes die Hälfte, sein Pflichtteil also ein Viertel des Nachlasswerts.

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?

Sie haben sechs Wochen Zeit, nachdem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren haben (§ 1944 BGB). Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate. Die Erklärung muss in dieser Zeit beim Nachlassgericht eingehen.

Ist ein handschriftliches Testament ohne Notar gültig?

Ja, ein eigenhändiges Testament ist wirksam, wenn es vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist (§ 2247 BGB). Ort und Datum sollten angegeben werden. Ein am Computer geschriebener Text mit Unterschrift genügt nicht. Ein notarielles Testament bietet den Vorteil der amtlichen Verwahrung und ersetzt gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel den Erbschein.

Was erbt der Ehepartner, wenn es kein Testament gibt?

Neben Kindern erbt der Ehegatte ein Viertel, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft zusätzlich pauschal ein weiteres Viertel, zusammen also die Hälfte (§§ 1931, 1371 BGB). Sind keine Kinder, aber noch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen vorhanden, erhöht sich der Anteil. Bei Gütertrennung gelten besondere Quoten bei einem oder zwei Kindern.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von der ihn enterbenden Verfügung erfahren hat (§§ 195, 199 BGB). Wer im März 2026 davon erfährt, muss den Anspruch daher spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durchsetzen oder die Verjährung hemmen.

Kann ich als Miterbe den Verkauf des geerbten Hauses verlangen?

Ja, jeder Miterbe kann grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen (§ 2042 BGB). Einigen sich die Erben nicht über Verkauf oder Übernahme, kann die Immobilie im Wege der Teilungsversteigerung verwertet werden. Weil dabei oft ein geringerer Erlös erzielt wird, lohnt es sich, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nein, ein Erbschein ist nicht in jedem Fall erforderlich. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift vor, akzeptieren Grundbuchamt und viele Banken in der Regel dieses als Nachweis. Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird der Erbschein dagegen häufig verlangt; zuständig ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Hameln.

Werden Schenkungen zu Lebzeiten beim Pflichtteil berücksichtigt?

Ja, Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen (§ 2325 BGB). Sie werden für jedes Jahr seit der Schenkung um ein Zehntel weniger angerechnet. Bei Schenkungen an den Ehegatten und bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt die Frist nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht oder erst später zu laufen.

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